Verein der Hundefreunde Weilimdorf e.V.

 

Platz- und Ausbildungsordnung

 

 Beschluß des Vereinsausschußes vom 10.2.2020

 

1.       Den Anweisungen von Ausbildungs- und Übungsleitern ist Folge zu leisten.

 

2.       Das Betreten des Platzes mit dem Hund ist auch während den Ausbildungszeiten nur mit Genehmigung der Ausbilder gestattet.

 

3.     Außerhalb der offiziellen Ausbildungszeiten ist der Platz gesperrt. Ausnahmen      gibt es nur nach vorheriger Absprache mit dem Ausbildungsleiter.

 

4.   Freie Trainingsgruppen ist das Trainieren auf dem Platz erlaubt, sofern beim  Ausbildungsleiter ein Antrag gestellt wurde und der Vereinsausschuss diesem Antrag stattgeben sowie die Bedingungen festgelegt hat.  

 

5.       Eine gültige Tollwutschutzimpfung des Hundes ist auf Verlangen durch Vorlage     des Impfpasses nachzuweisen.

 

6.     Die Hundeführer haften für alle Schäden ihres Hundes selbst. Es ist deshalb der  Abschluss einer privaten Hunde-Haftpflicht-Versicherung Pflicht. Dies ist auf Verlangen vorzuweisen.

 

7.       Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Gefahr.

 

8.   Vor Betreten des Vereinsgeländes sind Hunde ausreichend auszuführen.       Trotzdem entstandene Verunreinigungen müssen sofort und vom Hundeführer   selbst entfernt werden! Für große Hinterlassenschaften sind 5,- Euro, für kleine  2,- Euro in die Pinkelkasse zu entrichten, welche am Ende des Jahres für das  Saison-Abschlussfest geschlachtet wird!

 

9.   Alle für die Ausbildung benötigten vereinseigenen Geräte sind pfleglich zu       behandeln und nach der Benutzung an die Aufbewahrungsorte zurückzubringen.

 

10.  Bei Störung des Übungsbetriebes durch einen Hundeführer wird dieser des        Platzes durch den Übungsleiter verwiesen. Der Vereins-ausschuss kann nach Anhörung des Hundeführers gegen ihn eine Abmahnung aussprechen. Bei wiederholter Störung kann der Hundeführer vom Verein bzw. Kurs ausgeschlossen werden. 

 

11.  Läufige Hündinnen und Hunde mit ansteckenden Krankheiten sind dem            Übungsgelände fern zu Halten. Bei Missachtung werden vom VdH Weilimdorf Regressansprüche geltend gemacht.

 

12.  Die Mitglieder können zu Arbeiten auf dem Platz und außerhalb um das Gelände herangezogen werden.